Liebe auf den ersten Blick. Genauso wollten Sie schon immer wohnen und leben. Nehmen Sie jetzt Ihr Zuhause-Glück selbst in die Hand und verwirklichen Sie Ihre Wohnträume. Trauen Sie' s sich zu. Das geht einfacher, als Sie denken – denn sofort finanzieren mit der LBS und Ihrer Sparkasse ist genau die richtige Entscheidung. Mit der LBS als Partner profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung rund um die Finanzierung von Wohneigentum.
Mit LBS-Bausparen sichern Sie sich die niedrigen Darlehenszinsen bis zur letzten Rate. Profitieren Sie jetzt von vielen attraktiven staatlichen Förderungen1. Sie sparen bares Geld und kommen noch schneller ins eigene Zuhause. Jetzt handeln und mit einem starken Partner sprechen.
Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Dokumenten für Ihr Beratungsgespräch.
Die meisten Menschen träumen von einem Leben in den eigenen vier Wänden. Auf dem Weg ins eigene Zuhause können Sie künftig von noch mehr staatlicher Förderung profitieren. Diese Förderungen gibt es in Bayern:
Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende für den Kauf oder Bau eines Eigenheims (rückwirkend ab 1. Januar 2018). Vorausgesetzt, sie haben mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren und nutzen die Immobilie selbst. Die Einkommensgrenze bei einem Kind liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro. Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW.
In Bayern bekommen Familien und Alleinerziehende zusätzlich eine Baukindergeld-Aufstockung. Hier gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie beim bundesweiten Baukindergeld. Profitieren können alle, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bayern haben oder dauerhaft in Bayern arbeiten. Das macht zusammen ganze 15.000 Euro über 10 Jahre (bei voller Ausschöpfung). Das Bayerische Baukindergeld Plus wird bei der BayernLabo beantragt.
Seit dem 1. September 2018 können Sie beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie die bayerische Eigenheimzulage von einmalig 10.000 Euro beantragen (rückwirkend zum 1. Juli 2018). Diese Förderung erhalten nicht nur Familien. Profitieren können alle, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bayern haben oder dauerhaft in Bayern arbeiten. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Beantragt wird die Bayerische Eigenheimzulage bei der BayernLabo.