Echtzeitüberweisung

Schnell, schneller, Instant Payment!

Geänderte gesetzliche Vorgaben machen es erforderlich, Teile des Überweisungsverkehrs mit Ihnen neu zu vereinbaren. Erstmals regelt der Gesetzgeber eine "Echtzeitüberweisung", die sich von dem bereits angebotenen Produkt der Sparkasse unterscheidet. 

Wir nutzen die Gelegenheit, auch das Preis- und Leistungsverzeichnis und die Bedingungen für den Überweisungsverkehr zu überarbeiten und die Anzahl der Bedingungswerke für den Überweisungsverkehr zu verringern. Die Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen und sofern mit Ihnen vereinbart die Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen werden ersetzt durch die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr.

Welche Änderungen ergeben sich für Echtzeitüberweisungen?

Echtzeitüberweisungen

Bis 04.10.2025

Ab 05.10.2025

Mögliche Beauftragungswege Online-Banking
  • Online-Banking
  • per Telefon
  • Überweisungsterminal
  • beleghafte Überweisung
Höchstbetrag Feste Vorgabe: 100.000 Euro Unbegrenzt (individuelle Festlegung Ihrerseits durch Echtzeitüberweisungslimit möglich)
Gutschrift auf dem Empfängerkonto Nach 20 Sekunden Nach 10 Sekunden
Abgleich von IBAN und Empfängername Nein Ja

Wichtig für Sie: die Überweisungskosten ändern sich nicht!

Eine Echtzeitüberweisung ab dem 5. Oktober 2025 hat den gleichen Preis wie eine entsprechende SEPA-Überweisung über den gleichen Beauftragungsweg.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Sparkassen-Card

Ihre neue Sparkassen-Card

Das Bezahlsystem Maestro, welches auf Ihrer aktuellen Kontokarte enthalten ist, wurde von Mastercard gekündigt und aufgrund dessen dürfen keine neuen Kontokarten mit dem Maestro-System mehr ausgegeben werden. 

Als Nachfolger der bisherigen Karte bieten wir Ihnen die Debitmastercard (DMC) an, welche das Bezahlsystem von Mastercard nutzt. Ihre neue Karte kann alles, was mit Ihrer bisherigen Kontokarte auch möglich war und noch vieles mehr.

Durch die deutliche Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten sowie aufgrund der generell gestiegenen Kosten müssen wir für die neue Debitmastercard einen Preis von einem Euro pro Monat (jährliche Abrechnung) erheben.

Zum Austausch Ihrer ablaufenden Kontokarte benötigen wir Ihre Zustimmung zum Kartenpreis. 
Bitte beachten Sie, dass wir ohne Ihre Zustimmung keine entsprechende Folgekarte führen können. 

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und Preisen. Den Kommunikationsweg können Sie mit unserem Echtzeit-Überweisungswecker vereinbaren.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 08141 407-0 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die neuen Bedingungen.

Gelten die Bedingungen zur Echtzeitüberweisung für alle Banken?

Ja, die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen gelten für alle Banken. Die EU-Verordnung 2024/886 verpflichtet alle Banken im SEPA-Raum das Senden und Empfangen von Echtzeitüberweisungen anzubieten und legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür fest.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Ihre Zustimmung benötigen wir spätestens bis zum 05. Oktober 2025.

Wie kann ich zustimmen?
  • Online über Ihr Onlinebanking
  • Durch das im Anschreiben enthaltene Zustimmungsformular
  • Persönlich oder telefonisch bei Ihrer Sparkasse
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns noch einmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen beenden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Wozu soll ich jetzt zustimmen?
Wir bitten Sie um Zustimmung zu:
  • Bedingungen für den Überweisungsverkehr mit Wirkung zum 05.10.2025; die Änderungen der Überweisungsbedingungen haben wir rot dargestellt
  • Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis [Kapitel B] mit Wirkung zum 05.10.2025; hier finden Sie die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungszeiten für Echtzeitüberweisungen und Wero-Zahlungen und die Preise für die Echtzeitüberweisungen
Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Beraterin oder Ihr Berater sind gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 08141 407-0.

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