Vorteile

Rundum-Schutz PLUS: Ihre Vorteile

  • Schützt Sie schon bevor ein Streitfall entsteht – vorsorglich.
  • Umfassende rechtliche Absicherung: Der Rundum-Schutz PLUS enthält einen Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz sowie Berufs-Rechtsschutz.
  • Zusätzlich übernimmt der Rundum-Schutz PLUS für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro – für einen Fall im Kalenderjahr.1
  • Im Fall eines Rechtsstreits übernimmt die ÖRAG für Sie die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen – und das mit unbegrenzter Versicherungs­summe.
  • Soforthilfe bei rechtlichen Alltagsfragen – telefonisch oder online unter MEINRECHT.de
  • Attraktives Servicepaket mit vielen digitalen Serviceleistungen zur schnellen Selbsthilfe. Weitere Informationen finden Sie unter MEINRECHT.de.

Ihr Vertragspartner

Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.

Vermittlerinformationen

Beispiele

Beispiele: Hier hilft Ihnen Ihr Rundum-Schutz PLUS

Der Rundum-Schutz PLUS enthält einen Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz sowie Berufs-Rechtsschutz. Beispiele hierzu finden Sie unter Rundum-Schutz.

Zusätzlich übernimmt der Rundum-Schutz PLUS für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro – für einen Fall im Kalenderjahr.1

Beispiele:

  • Sie möchten einen neuen Arbeitsvertrag prüfen lassen.
  • Sie möchten den Kaufvertrag für Ihr geplantes Familienhaus prüfen lassen.
  • Sie benötigen anwaltlichen Rat beim Erstellen einer Patientenverfügung.
  • Sie möchten ein gemeinschaftliches Testament erstellen lassen.
  • Sie möchten sich zum Thema Scheidung und Unterhalt beraten lassen.
  • Sie möchten einen Antrag auf Berufsunfähigkeits­rente bei Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung stellen.
  • Sie möchten Ihren privat betriebenen Internetblog rechtlich prüfen lassen.
Services

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter MEINRECHT.de.

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
  • Telefonische Rechtsberatung2
  • Kanzlei-Empfehlung
  • Mediation
  • Servicepaket unter MEINRECHT.de3

Serviceleistungen

Bereits ab einem versicherten Baustein im Privat-Rechtsschutz enthalten. Zugang zu allen Services erhalten Sie über MEINRECHT.de.

Testaments-Assistent

Regeln Sie Ihren Nachlass in nur wenigen Schritten. Der intelligente Testaments-Assistent leitet Sie mit einfachen Fragen zum fertigen Dokument.

Vorsorgeverfügungs-Assistent

Erstellen Sie schnell und bequem Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente (z. B. Patienten­verfügungen, Vorsorge- und Betreuungs­vollmachten) online.

Arbeitszeugnis-Prüfung⁴

Die digitale Zeugnisprüfung analysiert innerhalb weniger Sekunden Ihr Arbeitszeugnis und hilft Ihnen bei der Interpretation.

Arbeitsvertrags-Prüfung⁴

Erkennen Sie sofort versteckte Fallen oder rechtswidrige Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Sie erhalten innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis der Prüfung als Download.

Online-Vertragsprüfung⁴

Lassen Sie einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise Ihres noch nicht unterschriebenen Kaufvertrags, Arbeitsvertrags oder Mietvertrags, innerhalb von 48 Stunden anwaltlich prüfen.

Online-Rechtsberatung (per Chat)

Sie suchen Orientierung in der Rechtswelt: erfahrene Anwältinnen und Anwälte beantworten Ihre Anfragen – auch in nicht-versicherten Angelegenheiten. Kompetent, schriftlich und in Echtzeit.

RadMobilSchutz

Bleiben Sie mobil. Unter der 24/7-Notfall-Hotline 0211 536-3223 ist die ÖRAG für Sie da und übernehmen die Kosten für Pannenhilfe, Leihfahrrad oder Hotelübernachtung.

CarSharingSchutz

Die ÖRAG übernimmt im Schadensfall den Selbstbehalt für Haftpflichtschäden oder Kaskoschäden an Ihren Carsharing-Fahrzeugen. Wenden Sie sich an die 24/7-Notfall-Hotline unter 0211 536-3223.

FAQ

Häufige Fragen zur Rechts­schutz­versicherung

Die häufigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Ist meine Lebensgefährtin oder mein Lebensgefährte automatisch mitversichert?

Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin ist – außer im Single-Rechtsschutz – mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammen wohnen. Der gemeinsame amtliche Wohnsitz ist ausreichend. Wenn Sie allerdings nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug als einzigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, ist Ihr (Ehe-)Partner beziehungsweise Ihre (Ehe-)Partnerin hier nur als berechtigte Fahrerin oder berechtigter Fahrer mitversichert.

Kann ich meine Anwältin oder meinen Anwalt frei wählen?

Gerne empfiehlt Ihnen MEINRECHT eine Anwältin oder einen Anwalt in der Nähe Ihres Wohnorts. Alternativ können Sie sich natürlich gerne an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden. Denn Sie genießen die freie Anwaltswahl.

Wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall um 150 Euro.

Ist im Verkehrs-Rechtsschutz nur ein Fahrzeug versichert?

Ja. Im Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug sind nur Sie und das von Ihnen angegebene Fahrzeug versichert. Die ÖRAG empfiehlt hier den Abschluss des Mehrfahrzeug-Rechtsschutzes oder einer Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz. So sind alle auf Sie, Ihre (Ehe-)Partnerin oder Ihren (Ehe-)Partner, Ihre mitversicherten Kinder und weitere mitversicherte Personen in Ihrem Haushalt zugelassenen Fahrzeuge (Auto, Motorräder und Mofas) versichert.5 In der Kombination Privat-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz ist auch der private Lebensbereich für Sie und Ihre Familie abgesichert.

Sind meine Kinder mitversichert?

Ihre minderjährigen Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Ihre volljährigen Kinder sind bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mitversichert, wenn Sie unverheiratet sind oder nicht in einer Lebenspartnerschaft leben. Wenn Sie den Single-Rechtsschutz abgeschlossen haben, sind nur Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer versichert.

Für den Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie nur den Verkehrs-Rechtsschutz für ein Kraftfahrzeug abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder unter den oben genannten Voraussetzungen nur als berechtigte Fahrerinnen oder Fahrer dieses Kraftfahrzeugs mitversichert.

Kann ich mich telefonisch beraten lassen?

Auf Wunsch vermittelt Sie unser Rechtsservice MEINRECHT an eine Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung.2 Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn Ihr Fall eigentlich gar nicht versichert ist. Und immer ohne Selbstbeteiligung. Mit MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch unter 0211 529-5555 oder online unter MEINRECHT.de. Dort finden Sie übrigens zahlreiche digitale Serviceleistungen zur schnellen Selbsthilfe inklusive Formularvorlagen und Ratgeber.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

Die Deckungssumme ist unbegrenzt.

Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?

Ihr Rechtsschutz gilt für alle Auslandsaufenthalte bis zwei Jahre.

1Gilt für alle Fälle, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet werden können. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit eintreten.

2Es handelt sich um eine telefonische Erstberatung für Rechtsangelegenheiten, die ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.

3Das Servicepaket ist bereits ab einem Baustein im Privat-Rechtsschutz inklusive.

4Je nach Verfügbarkeit des Anbieters.

5Außer im Single-Rechtsschutz.

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