Vereinskonto

Wir sind Ihr Partner für Vereinsarbeit


Unser Vereinskonto der Sparkasse Fürstenfeldbruck ist zugeschnitten auf Ihren besonderen Bedarf. Warum das so ist? Das Vereinsamt liegt uns am Herzen. Wir haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte Erfahrung mit der Vereinsarbeit gesammelt – denn viele der Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind selbst Mitglied in einem Verein.

Heute gibt es in Deutschland für nahezu alles den passenden Club: Sport-, Musik- und Kulturvereine, Wohltätigkeitsvereine, Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen, Faschingsvereine, Vereine für Gartenlauben, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen oder Kindergärten und Schulen, die von Elterninitiativen geführt werden. Und: Es gibt sogar den größten Hacker-Verein Europas – den Chaos Computer Club. Aber egal, welcher Schwerpunkt – sie alle müssen besondere Pflichten und gesetzliche Vorgaben erfüllen: Neben Vereinsordnung und -satzung müssen sie Spendenquittungen erstellen, steuerliche Vorgaben umsetzen und Buchungen ordnungsgemäß abwickeln. Für den Zahlungsverkehr ist daher die Grundvoraussetzung ein Girokonto, das sogenannte Vereinskonto.

Fragen zu diesem Thema können Sie gerne unter der E-Mail verein@sparkasse-ffb.de an uns richten.

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Professionelle Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs in der Filiale, am Telefon, online oder mobil
  • Für jeden Bedarf die passenden Lösungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs – einschließlich Bargeldservice
  • Auf Wunsch weltweit mit Sparkassen-Kreditkarte Business bezahlen
  • Zusätzlicher finanzieller Spiel­raum mit dem Kontokorrentkredit
  • Auf Wunsch flexibles Online-Banking und professionelle Banking-Software für Vereine jeder Größe inklusive Vier-Augen-Prinzip für besondere Sicherheit
Checklisten

Checkliste: Benötigte Unterlagen eingetragener Verein

Neuer Verein wird gegründet:

  • Vereinsregisterauszug: Legitimation (nicht älter als 14 Tage)
  • Satzung: Verfügungsberechtigung/Zweck
  • Sitzungsprotokolle: Änderungen bzgl. Registereintrag
  • Persönliche Legitimation der handelnden Personen (Vorstand) und Steuer-ID

Bestehender Verein:
Änderung Vorstand/Verfügungsberechtigung:

  • Wahlprotokoll
  • Satzung aktuell
  • Persönliche Legitimation der handelnden Personen (Vorstand) und Steuer-ID

Bei nicht eingetragenen Vereinen:
alle Legitimationsunterlagen wie Vereine e.V.

  • kein Eintrag im Vereinsregister, somit kein Vereinsregisterauszug
Ihr nächster Schritt

Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihr Berater Ihnen gerne weiter. 

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