LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:
Carina steht frisch im Berufsleben und ist bereits bestens aufgestellt. Auf ihren LBS-Bausparvertrag bekommt sie nicht nur vermögenswirksame Leistungen vom arbeitgebenden Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie vom Staat.
Étienne hat vor sechs Jahren einen LBS-Bausparvertrag abgeschlossen. Sein Betrieb unterstützt ihn beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen. Das Unternehmen zahlt seitdem 480 Euro im Jahr ein.
Sichern Sie sich ganz einfach einen Finanz-Boost von bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen. Diese können Sie auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen. Hier erfahren Sie alles rund um die freiwilligen Zusatzzahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen und wie Sie mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat und weiteren Förderungen größere Sprünge machen können.
Jetzt für Ihr Zuhause vorsorgen geht ganz einfach: mit einem LBS-Bausparvertrag, auf den Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin jährlich bis zu 480 Euro vermögenswirksame Leistungen einzahlen kann. Beschäftigte können zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage1 vom Staat erhalten, wenn sie innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen.
Noch schneller Eigenkapital aufbauen? Weitere staatliche Förderungen – wie die Wohnungsbauprämie1 – machen es möglich.
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Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, die Sie nutzen können, um schneller Eigenkapital aufzubauen. Ob Ihr Unternehmen Sie beim Sparen unterstützt, erfahren Sie bei einem Gespräch mit ihm oder durch einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Zahlt Ihr arbeitgebendes Unternehmen vermögenswirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bausparvertrags ein Formular, das Sie Ihrem arbeitgebenden Unternehmen vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bausparvertrag. Zusätzlich können Sie durch weitere eigene Einzahlungen von der Wohnungsbauprämie profitieren.
1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.
2Beim LBS-Starter-Kick handelt es sich um eine Rückvergütung von Gebühren / Entgelten. Der LBS-Starter-Kick gilt für Erstverträge von Kunden unter 25 Jahren. Es gelten weitere Rückvergütungsbedingungen. Siehe unter: www.lbs.de/bayern-ab
Sichern Sie sich neben dem Finanz-Boost durch vermögenswirksame Leistungen mit LBS-Bausparen einfach weitere Booster für die Eigenkapitalbildung durch umfassende staatliche Förderungen1.
Jährlich | Alleinstehende | Verheiratete/Lebenspartner/ZV2 |
geförderte Sparleistung maximal | 700 Euro | 1.400 Euro |
Förderbetrag maximal | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen3 | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
1 Nach 7 Jahren Sparzeit kann die WoP einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Einkommensgrenzen: 35.000 Euro Alleinstehende, 70.000 Euro Verheiratete/Lebenspartner/ZV. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Gültig ab dem Sparjahr 2021. Es gelten Förderhöchstbeträge und Verwendungsregeln.
2 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuer
3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.
Jährlich | Alleinstehende | Verheiratete/Lebenspartner/ZV3 |
geförderte Sparleistung maximal | 470 Euro | 940 Euro |
Förderbetrag maximal | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenzen2 | 17.900 Euro | 35.800 Euro |
1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.
2 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.
3 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei Zusammenveranlagung bei der Einkommenssteuer
1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.
Das Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen (vL) ist einfach: Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwillig gezahltes Extrageld von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen zu Ihrem Gehalt. Hier können bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro im Monat) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Somit sichern Sie sich den Finanz-Boost für Ihre späteren Wohnwünsche.
Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in der Ausbildung sind, können Sie vermögenswirksame Leistungen (vL) beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre (in einem Arbeitsverhältnis) können anteilig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Wenn Sie neu im Job sind, haben Sie in der Regel nach der Probezeit einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL). Am besten schauen Sie gleich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach oder fragen in Ihrer Personalabteilung.
Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bausparvertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertragsabschluss eine Bescheinigung (Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen), die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt dann die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag ein.
Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt vermögenswirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das sind jährlich bis zu 480 Euro – ein echter Finanz-Boost zum Vermögensaufbau.
Auch wenn Ihr Betrieb die vermögenswirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren. Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen.
Voraussetzung: Die Beiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt.
Noch schneller können Sie Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben. Dies hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.
Ihre monatlichen Sparbeträge von 40 Euro werden mit neun Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Mit diesem Sparbetrag sichern Sie sich den maximalen Förderbetrag von 43 Euro im Jahr.
Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage setzt seit 2017 eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung voraus. Hierfür willigen Sie gegenüber der LBS in die elektronische Übermittlung ein. Die LBS übermittelt dann die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung bis zum 28.2. des folgenden Kalenderjahres an das Finanzamt. Mit Ihrer Steuererklärung beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt.
Sie können die vermögenswirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilienkredit einzahlen und so Zinsen sparen.
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage:
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Wohnungsbauprämie1 und die Arbeitnehmersparzulage1 sind weitere Booster für Ihren Eigenkapitalaufbau. Sichern Sie sich jetzt gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse die vermögenswirksamen Leistungen.
1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bausparvertrages erforderlich.
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